Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Hinweise
Wir beteiligen uns aktiv am Umweltschutz und spenden einen Prozentteil unserer Einnahmen für Projekte, die CO2-Einsparungen fördern und entwickeln.
Wir achten auch außerhalb der Coronapandemie auf besondere Hygienemaßnahmen, so ist bspw. ein kontaktloser Check-In und Check-out rund um die Uhr möglich.
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1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Wohnung zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen [Beherbergungsvertrag].
1.2. Die Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind untersagt.
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2. Vertragsabschluss, Vertragspartner
2.1. Für den Fall der Buchung über die Webseite von "Avancers" kommt der Vertrag über die Annahme des Kundenantrags durch Anklicken des Buttons BEZAHLEN zustande. Vertragspartner sind Tanja Albrecht als Eigentümerin von "Avancers" und der Kunde.
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3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. "Avancers" ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise vom Vermieter zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise sind ohne Steuern berechnet, da nach § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer abgerechnet wird. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss (betrifft Langzeitbuchungen) vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von "Avancers" aufrechnen oder verrechnen.
3.7. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt wird.
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4. Rücktritt, Kündigung [Stornierung] des Kunden sowie Nichtinanspruchnahme der Leistungen bei "Avancers" [Nichtanreise]
4.1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Richtlinien und Widerspruch).
4.2. Sofern zwischen "Avancers" und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsansprüche oder Schadensersatzansprüche von "Avancers" auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber "Avancers" in Textform über E-Mail ausübt und eine Stornierungsbestätigung vorweisen kann.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, behält "Avancers" den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Sollte eine anderweitige Vermietung möglich sein, hat man dies dem Kunden gegenüber anzurechnen. Wird die Wohnung nicht anderweitig vermietet, ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, 90 Prozent des Gesamtbetrags der ursprünglich gebuchten Leistung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4. Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichen.
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5. Rücktritt des Vermieters
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist "Avancers" in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5. und / oder Ziffer 3.6. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist "Avancers" ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
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höhere Gewalt oder andere von "Avancer" nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
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die Wohnung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
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"Avancers" begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich beziehungsweise Organisationsbereich "Avancers" zuzurechnen ist;
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der Zweck bezeihungsweise der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
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ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
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6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Die Wohnung steht dem Kunden von "Avancers", sofern kein anderer Zeitpunkt ausdrücklich vereinbart wurde, ab 16:00 Uhr für den Check-In zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens bis 13:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach stellt "Avancers" aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung, ab 17:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
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7. Haftung des Vermieters
7.1. "Avancers" haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von "Avancers" auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet "Avancers" nicht, es wird die Nutzung des Zimmersafes empfohlen.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz am Mietobjekt auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von "Avancers" abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet "Avancers" nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1. Sätze 1 bis 4.
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8. Haftung des Gastes für Schäden
8.1. Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder sonstige Mitreisende aus seinem Bereich verursacht werden.
8.2. "Avancers" kann vom Gast die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
8.3. Rauchen ist bei "Avancers"nur im Außenbereich gestattet. Für das Rauchen im Wohnraum behält sich "Avancers" vor, eine Gebühr zu erheben.
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9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Es gilt die Datenschutzerklärung.
9.2. Es gilt deutsches Recht.
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